FAQ
Hier findest du die Antworten auf häufig gestellte Fragen und kannst zusätzlich deine eigenen stellen. Wir beantworten sie dir.
1. Das vom Arzt ausgestellte Rezept/Notwendigkeitsbescheinigung sendest du uns zu bzw. gibst es in einer unserer Praxen ab.
2. Wir senden das Rezept/Notwendigkeitsbescheinigung mit einem Kostenplan zu deiner Krankenkasse.
3. Deine Krankenkasse genehmigt die Ernährungsberatung. Je nach Krankenkasse wird dir bereits jetzt deine Bezuschussung ausgeschüttet.
4. Wir führen die Beratungen durch und anschließend bekommst du von uns einen Leistungsnachweis den du bei deiner Krankenkasse einreichst. Manche Krankenkassen verlangen diesen zusätzlich und schütten erst dann die Bezuschussung aus.
Das Erstattungsverhalten der Krankenkasse ist unterschiedlich.
Du kannst von einer Rückerstattung von 40 % bis 100 % ausgehen.
Du bekommst nach der Anamnese und Auswahl deines Angebots eine Rechnung zugesandt, die zum zweiten Termin fällig ist. Alternativ bieten wir auch flexible Ratenzahlung an.
Ja, die Verordnung der Ernährungsberatung/-therapie ist budgefrei. Sie wird über ein einfaches Kassen- oder Privatrezept ausgestellt.
Sie laden sich die Notwendigkeitsbescheinigung (PDF) herunter und füllen diese aus.
Sie können ebenso ein Kassenrezept oder ein Privatrezept verwenden.
Folgender Text steht auf der Verordnung/Rezept:
5 x Ernährungsberatung erforderlich wegen… (Diagnose)
(5 Beratungen werden von den Krankenkassen bezuschusst)
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